Die BEG EM ersetzt seit dem 01.01.2021 das KfW-Programm 430 als direkten Investitionszuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden. Ziel der BEG EM ist es, die Anzahl an energetischen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Austausch von Fenstern mit Einscheibenverglasung) zu erhöhen. Eine bessere Isolierung und Dämmung vermindert den Primärenergiebedarf an fossilen Brennstoffen zum Beheizen und Klimatisieren von Wohnflächen. Dadurch soll das auf EU-Ebene für 2030 angestrebte Klimaziel zur Reduktion der Treibhausgase erreicht werden. Die Bundesregierung stellt dafür jährlich sechs Milliarden Euro an Zuschüssen für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Ziel ist es, Treibhausgas- Emissionen im Umfang von ca. 360.000 Tonnen CO2 pro Jahr zu reduzieren. Der Investitionszuschuss beträgt 15 Prozent des Brutto-Auftragswerts bzw. 20 % (mit individuellen Sanierungsfahrplan iSFP) und kann ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beantragt werden. Das förderfähige Investitionsvolumen für energetische Sanierungsmaßnahmen liegt bei mindestens 300,– € bis maximal 30.000,– € pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, beträgt die Höchstgrenze bis zu 60.000,– € pro Kalenderjahr pro Wohneinheit. Für die Antragsstellung der BEG EM ist zwingend ein Energieberater einzubinden. Dieser muss als Energieeffizienz-Experte bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sein. HEIM & HAUS vermittelt bei Bedarf gerne einen Energieberater für die Beantragung der BEG EM.
Förderfähig sind nur energetische Sanierungsmaßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde. Kein Beginn liegt vor, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, auf dem − im Falle einer Ablehnung − ein eindeutiges Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist unbedingt zu beachten, dass Anträge für die BEG EM nur mit Vermerk auf die abweichenden Rücktrittsbestimmungen in der Verbindlichen Bestellung bearbeitet werden können ("Rücktrittsrecht bei BAFA-Absage"). Andernfalls sind diese rechtlich nicht bindend und von der BAFA-Förderung ausgeschlossen.
Die BEG EM kann nicht zusätzlich mit dem KfW-Finanzierungsprogramm in Anspruch genommen werden. Ist der Antragssteller vorsteuerabzugsberechtigt, können für die Förderung nach BEG EM nur die Nettokosten berücksichtigt werden. Durch die geförderten BEG Einzelmaßnahmen des BAFA, ist eine steuerliche Geltendmachung gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) § 35a/c ausgeschlossen.
Vorteile der BEG EM für Sie als Direktverkäufer und für unsere Kunden:
Vorteile für Sie:
Vorteile für unsere Kunden:

Antragsberechtigt sind:
Nicht Antragsberechtigt sind:
Die BEG EM kann vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, beantragt werden. Die Antragsberechtigung von Pächtern, Mietern (sowie diesen Gleichgestellten, z. B. Nießbrauchberechtigte oder Personen mit Wohnrecht), setzt zusätzlich voraus, dass diese eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bzw. eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem Eigentümer, die Maßnahme durchführen zu dürfen, nachweisen können.

Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beiträgt. Gefördert wird die Erneuerung durch Austausch oder Ertüchtigung von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren sowie der erstmalige Einbau von Außentüren, Fenstern und Fenstertüren einschließlich außenliegender, parallel zur Verglasungsfäche installierten und elektrisch verstellbaren Sonnenschutzeinrichtungen nach DIN 4108-2. Bedinung für die Förderung von Fenstern und Fenstertüren ist, dass der U-Wert der Außenwand und/oder des Daches kleiner ist als der U-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren. Diese Mindestanforderung darf gleichwertig erfüllt werden, indem durch weitere Maßnahmen Tauwasserbildung weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Dabei sind die in der Tabelle genannten Anforderungen des BAFA an die Wärmedurchgangskoeffizienten einzuhalten.
Der U-Wert (Wärmedämmwert) ist das Maß für den Wärmestromdurchgang durch eine oder mehrere Materialschichten, wenn auf beiden Seiten des Bauteils (z. B. Mauerwerk oder Fenster) verschiedene Temperaturen herrschen. Die physikalische Maßeinheit wird durch W/m2 x K angegeben. Der U-Wert wird durch die Wärmeleitfähigkeit, die für jeden Stoff unterschiedlich ist, und der Dicke der verwendeten Materialien errechnet. Bei bestehenden Bauteilen, wie z. B. dem Mauerwerk eines Hauses, ist die Bestimmung des U-Werts oft schwierig, da die benötigten Informationen über die verwendeten Materialien und die Wärmeleitfähigkeiten meist nicht genau bekannt sind. Der U-Wert wird von daher bei nicht vorhandenen Informationen im Schätzverfahren ermittelt. Dazu werden z. B. für die U-Wert-Bestimmung des Mauerwerkes eines Hauses folgende Angaben benötigt:
Durch den Abgleich mit geprüften Bauteiletabellen kann somit der U-Wert des Mauerwerks ermittelt werden. Hierbei gilt: Je kleiner der U-Wert, umso geringer ist der Wärmeabfluss durch das Bauteil.

Für die erfolgreiche Beantragung der BEG EM sind mehrere Fördervoraussetzungen des BAFA zu erfüllen:
Die Analyse der Immobilie und damit die erfolgreiche Beantragung der BEG EM wird durch die Wärmeschutzverordnungen von 1977 und 1995 stark vereinfacht. Die Wärmeschutzverordnungen definieren die Mindeststandards für die Dämmung und Wärmeleitfähigkeit von Mauerwerk, Dach, Fenster und Haustüren im Neubau. Daher gilt für Wohngebäude mit Baujahr ab 1978 in den alten Bundesländern und mit Baujahr ab 1990 in den neuen Bundesländern, dass die vierte Fördervoraussetzung gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 und 1995 in der Regel erfüllt wird. Bei Wohngebäuden mit Baujahr vor 1978 in den alten Bundesländern und mit Baujahr vor 1990 in den neuen Bundesländern ist eine Einzelfallprüfung des energetischen Zustands der Wohnimmobilie durch einen Energieberater notwendig. Hierzu werden Angaben zum Gebäudetyp, Gebäudealter, Wand- und Dachaufbau inkl. Dämmung und zur Anzahl der Wohneinheiten sowie Informationen zu geplanten Modernisierungsmaßnahmen benötigt.

Oftmals wissen Hausbesitzer nicht, ob ihr Haus oder Dach gedämmt ist. Dies kann durch folgende Tests bestimmt werden:
Tipp: Liegt im Winter Schnee, ist eine Schneedecke auf dem Dach ein Hinweis auf eine gute Wärmedämmung. Entweicht aufgrund einer guten Dämmung aus dem Dach keine Wärme, bleibt die Dachoberfläche kalt und Schnee bleibt liegen.

Positionieren Sie sich mit dem Fachwissen über die BEG EM als Spezialist für energetische Sanierungsmaßnahmen und sichern sich höhere Umsätze durch aufpreispflichtige Produktkonfiguration. Durch die BEG EM erhält der Kunde ein energieeffizienteres Produkt zu einem staatlich subventionierten Preis. Der Kunde profitiert durch die staatliche Beteiligung an den Kosten für die energetische Optimierung und kann so die Energiekosten senken, einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten und den Wert des Wohneigentums steigern. Sie können unseren Kunden somit ohne Mehraufwand in der Abwicklung ein hochwertigeres Produkt zu einem besseren Preis anbieten.

Die BEG EM kann nur durch einen Energieberater, der auf der offizielen Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist, beantragt werden. HEIM & HAUS arbeitet deutschlandweit mit verschiedenen Energieberatern zusammen. Zur Sicherstellung der Prozessqualität und Vereinheitlichung des Ablaufs des Fördermittelservices prüft und zertifiziert HEIM & HAUS Energieberatungen und empfiehlt diese für die Beantragung der BEG EM. Die Information, welcher Energieberater in welchem Gebiet zuständig ist, erhält man über den jeweiligen Verkaufsleiter im Gebiet.
Die Vorteile der bei HEIM & HAUS zertifizierten Energieberater sind:
Der Fördermittelservice (FMS) von HEIM & HAUS-zertifizierten Energieberatern für die BEG EM besteht immer aus einemAuftragsformular und der offizielen BAFA-Vollmacht. Zu beachten ist, dass die Formulare immer vollständig und wahrheitsgemäß augefüllt werden müssen. Mit Hilfe des Auftragsformulars für den Fördermittelservice werden Informationen über den Antragssteller und das Gebäude erhoben. Die BAFA-Vollmacht ermöglicht dem Energieberater im Namen des Kunden den Antrag beim BAFA zu stellen - der Kunde selbst muss nicht mehr tätig werden.
Hinweise: